PRÄAMBEL
Diese Datenschutzrichtlinie beschreibt transparent und rechtlich belastbar die Bedingungen, unter denen die Nereva SA die Personendaten der Nutzer ihrer Dienste erhebt, bearbeitet, aufbewahrt und schützt, gemäss der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 („DSGVO“), dem Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz vom 25. September 2020 („DSG“), in Kraft seit dem 1. September 2023, und den Empfehlungen der zuständigen Aufsichtsbehörden, insbesondere des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) und der Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL).
Statutarischer Gesellschaftszweck der Nereva SA. Gemäss Artikel 3 ihrer im Handelsregister des Kantons Waadt eingetragenen Statuten bezweckt die Nereva SA die Konzeption, Entwicklung, Herausgabe, Vermarktung, Integration und den Betrieb, in der Schweiz und im Ausland, von Software und digitalen Lösungen zur Orchestrierung und Synchronisation von Logistikflüssen, die mit Fahrzeugen abgewickelt werden, insbesondere von Flüssen von Materialien, Abfällen, Maschinen, Ausrüstungen und Mulden im Zusammenhang mit Bau-, Tiefbau-, Recycling- und Baustellentransporttätigkeiten sowie verwandten Sektoren.
Die Gesellschaft kann insbesondere, in Form von Software auf Abruf (Software as a Service) oder von Lizenzen, Plattformen zur Planung, Ausführung, Dokumentation, Nachverfolgung und Archivierung von Logistikvorgängen sowie damit verbundene Dienstleistungen der Konfiguration, Integration, des Supports, der Schulung und der Beratung bereitstellen.
Die Gesellschaft kann alle Rechte des geistigen Eigentums, insbesondere Patente, Marken, Designs, Modelle, Urheberrechte und Know-how, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Hauptzweck stehen, erwerben, halten, verwerten, lizenzieren und verteidigen.
Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland, für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter, alle administrativen, technischen, kommerziellen, finanziellen, mobiliar- und immobiliarrechtlichen Geschäfte tätigen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Hauptzweck stehen. Sie kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland errichten, sich an Unternehmen mit ähnlichem oder ergänzendem Zweck beteiligen und ihren Tochtergesellschaften und Konzerngesellschaften Darlehen oder Garantien gewähren.
Die Gesellschaft übt keine Transporttätigkeit aus und handelt nicht als Handelsvermittler zwischen Auftraggebern und Transportunternehmen. Sie vereinnahmt die kommerzielle Vertragsbeziehung zwischen ihren Nutzern nicht.
Vertragliche Einordnung. Diese Datenschutzrichtlinie steht in engem Zusammenhang mit, einerseits, den Allgemeinen Nutzungsbedingungen und insbesondere deren Artikel 14 bis zur Geolokalisierungsfunktion aus der mobilen Chauffeur-App, deren Artikel 10 zum Eigentum und zur Verwertung der Daten, deren Artikel 20 zur Sicherheit und deren Artikel 25 bis zur Entschädigung der Nereva SA durch den Kunden; andererseits mit dem Auftragsverarbeitungsvertrag („DPA“), der die operativen Modalitäten der Bearbeitung von Personendaten durch die Nereva SA als Auftragsbearbeiterin regelt; sodann mit der KI- und Datenrichtlinie, die spezifisch die Funktionsweise des Data Lake in zwei Zonen (Zone A pseudonymisiert für die laufenden Dienste, Zone B anonymisiert und unwiderruflich für das Training der KI-Modelle), die Anonymisierungsprozesse und die Trainingsbedingungen der Modelle beschreibt; und schliesslich mit der Richtlinie zur akzeptablen Nutzung, die insbesondere die Pflichten des Kunden zum Schutz der Chauffeure und das Verbot jeder zweckentfremdeten Datennutzung regelt.
INHALTSVERZEICHNIS
Artikel 1 — Zweck und Rechtsstellung von Nereva
Artikel 2 — Verantwortlicher
Artikel 3 — Begriffsbestimmungen
Artikel 4 — Erhobene Daten
Artikel 5 — Zwecke der Bearbeitung
Artikel 6 — Rechtsgrundlagen der Bearbeitung
Artikel 7 — Kategorien betroffener Personen
Artikel 8 — Kategorien von Empfängern
Artikel 9 — Unterauftragnehmer
Artikel 10 — Internationale Datenübermittlungen
Artikel 11 — Aufbewahrungsfristen
Artikel 12 — Datensicherheit
Artikel 13 — Meldung von Datenschutzverletzungen
Artikel 14 — Rechte der betroffenen Personen
Artikel 15 — Modalitäten der Ausübung der Rechte
Artikel 16 — Automatisierte Entscheidungen und Profiling
Artikel 17 — Cookies und ähnliche Technologien
Artikel 18 — Datenschutzbeauftragter
Artikel 19 — Aufsichtsbehörden
Artikel 20 — Änderung der Richtlinie
Artikel 21 — Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Artikel 22 — Referenzsprache
Artikel 23 — Kontakt
Artikel 1 — Zweck und Rechtsstellung von Nereva
Diese Datenschutzrichtlinie beschreibt die Bedingungen der Erhebung und Bearbeitung der Personendaten der Nutzer ihrer Dienste durch die Nereva SA. Die Rechtsstellung der Nereva SA und der verbindliche Umfang ihres Gesellschaftszwecks sind in der Präambel dieser Richtlinie festgehalten.
Die Nereva SA handelt als Verantwortliche für die Daten, die sie beim Besuch ihrer Website und der Nicht-Kundenbereiche der Plattform erhebt. Wenn die Nereva SA Personendaten im Auftrag eines gewerblichen Kunden bearbeitet, der ihre Dienste abonniert hat, handelt die Nereva SA als Auftragsbearbeiterin im Sinne von Artikel 28 DSGVO und Artikel 9 DSG, wobei der Kunde in diesem Fall der Verantwortliche ist. Die spezifischen Modalitäten dieser Auftragsbearbeitung sind im mit dem Kunden geschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrag (DPA) geregelt.
Artikel 2 — Verantwortlicher
Verantwortlicher für die über die Website und die Nicht-Kundenbereiche der Nereva-Plattform erhobenen Daten ist die Nereva SA, Rue de Rive 22D, CH-1260 Nyon, Schweiz, eingetragen im Handelsregister des Kantons Waadt unter der Unternehmens-Identifikationsnummer CHE-294.630.698, erreichbar unter privacy@nereva.com.
Artikel 3 — Begriffsbestimmungen
Die in dieser Richtlinie verwendeten Begriffe haben die folgende Bedeutung.
Personendaten : jede Information, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person bezieht.
Bearbeitung : jeder Vorgang mit Personendaten, insbesondere Erhebung, Aufzeichnung, Aufbewahrung, Änderung, Einsicht, Übermittlung und Löschung.
Betroffene Person : jede natürliche Person, deren Personendaten von der Nereva SA bearbeitet werden.
Verantwortlicher : Stelle, die über die Zwecke und Mittel der Bearbeitung entscheidet.
Auftragsbearbeiter : Stelle, die Personendaten im Auftrag des Verantwortlichen bearbeitet.
Dienste : Gesamtheit der von der Nereva SA über ihre Plattform bereitgestellten Softwarefunktionen.
Website : offizielle Website der Nereva SA, erreichbar unter www.nereva.com und auf jeder zugehörigen Subdomain.
Artikel 4 — Erhobene Daten
Die Nereva SA erhebt die nachfolgend beschriebenen Kategorien von Personendaten.
4.1 Direkt von den betroffenen Personen bereitgestellte Daten
Die direkt von den betroffenen Personen bereitgestellten Daten umfassen Identifikationsdaten (Name, Vorname, Funktion, Firma des Arbeitgebers), berufliche Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Telefonnummer, berufliche Postanschrift), Kontodaten (Zugangsdaten, Passwort in verschlüsselter Form) und die über die Kontaktformulare oder Demo-Anfragen übermittelten Inhalte.
4.2 Im Rahmen der Nutzung der Dienste erhobene Daten
Die im Rahmen der Nutzung der Dienste erhobenen Daten umfassen Aktivitätsdaten (Verbindungslogs, auf der Plattform ausgeführte Aktionen, Zeitstempel), technische Daten (anonymisierte IP-Adresse für die Reichweitenmessung, Informationen zu Browser, Betriebssystem und Gerät), vom Kunden oder seinen Nutzern im Rahmen der Dienste erfasste Betriebsdaten (die Personendaten zu Dritten enthalten können, insbesondere Chauffeure und operative Kontakte) und Geolokalisierungsdaten aus der mobilen Chauffeur-App, wenn diese von einem Chauffeur im Rahmen eines Transporteinsatzes genutzt wird.
Die Geolokalisierungsdaten umfassen die von der Annahme eines Einsatzes bis zu dessen Abschluss kontinuierlich erhobenen GPS-Positionen sowie die zugehörigen Zeitstempel. Sie werden von der Nereva SA als Auftragsbearbeiterin im Auftrag des Kunden als Arbeitgeber des Chauffeurs bearbeitet, unter den im DPA präzisierten Bedingungen. Die Lkw-Bordnavigation wird über die HERE-API bereitgestellt.
4.3 Daten von Dritten
Die Nereva SA kann Daten aus öffentlichen Quellen oder von Geschäftspartnern zu Zwecken der gewerblichen Akquise (B2B) erheben, unter den Bedingungen und in den Grenzen der anwendbaren Vorschriften.
Artikel 5 — Zwecke der Bearbeitung
Die Nereva SA bearbeitet Personendaten zu den folgenden Zwecken: (i) Bereitstellung, Betrieb, Wartung und Verbesserung der Dienste; (ii) Lkw-Bordnavigation, Nachvollziehbarkeit der Ausführung von Transporteinsätzen und Bereitstellung operativer Sichtbarkeit in Echtzeit für den Kunden und gegebenenfalls den vom Kunden bestimmten Auftraggeber, auf Basis der Geolokalisierungsdaten aus der mobilen Chauffeur-App; (iii) Verwaltung der Vertrags- und Geschäftsbeziehung mit den Kunden; (iv) Rechnungsstellung, Inkasso und Zahlungsverwaltung; (v) Kommunikation mit Kunden und Interessenten; (vi) Beantwortung der über die Kontaktformulare gestellten Anfragen; (vii) Analyse der Nutzung der Dienste zu Zwecken aggregierter Statistiken und kontinuierlicher Verbesserung; (viii) Sicherheit der Dienste und Verhinderung betrügerischer Nutzung; (ix) Einhaltung der anwendbaren gesetzlichen und regulatorischen Pflichten; (x) Verteidigung der Rechte und berechtigten Interessen der Nereva SA.
Artikel 6 — Rechtsgrundlagen der Bearbeitung
Die von der Nereva SA durchgeführten Bearbeitungen von Personendaten stützen sich je nach Fall auf eine der folgenden Rechtsgrundlagen im Sinne von Artikel 6 DSGVO und der Artikel 31 ff. DSG.
Vertragserfüllung : Bearbeitung, die für die Erfüllung eines mit dem Kunden geschlossenen Vertrags oder für die Durchführung vorvertraglicher Massnahmen auf dessen Anfrage erforderlich ist.
Gesetzliche Verpflichtung : Bearbeitung, die zur Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung erforderlich ist, der die Nereva SA unterliegt, insbesondere in Buchhaltungs-, Steuer- und Geldwäschereibekämpfungsangelegenheiten.
Berechtigtes Interesse : Bearbeitung, die zur Wahrung der berechtigten Interessen der Nereva SA erforderlich ist, insbesondere in Bezug auf die Sicherheit der Dienste, die kontinuierliche Verbesserung, die gewerbliche B2B-Akquise und die Verteidigung von Rechten.
Einwilligung : gegebenenfalls Bearbeitung, die auf der freien, spezifischen, informierten und eindeutigen Einwilligung der betroffenen Person beruht, die jederzeit widerrufen werden kann.
Artikel 7 — Kategorien betroffener Personen
Von den durch die Nereva SA durchgeführten Bearbeitungen betroffen sind insbesondere die Besucher der Website, Interessenten, die Interesse an den Diensten bekundet haben, die Vertreter, Organe und Kontaktpersonen der Kunden, die Nutzer mit Zugang zu den Diensten unter einer von einem Kunden abonnierten Lizenz und die Personen, deren Daten vom Kunden oder seinen Nutzern im Rahmen der Logistikvorgänge in der Plattform erfasst werden, insbesondere Chauffeure und operative Kontakte.
Artikel 8 — Kategorien von Empfängern
Die von der Nereva SA bearbeiteten Personendaten können den folgenden Empfängern mitgeteilt werden, soweit dies für die verfolgten Zwecke strikt erforderlich ist: (i) den berechtigten Mitarbeitenden der Nereva SA im Rahmen ihrer Funktionen; (ii) den technischen Unterauftragnehmern der Nereva SA unter den Bedingungen von Artikel 9; (iii) den vom Kunden als Empfänger operativer Sichtbarkeit über die Ausführung von Transporteinsätzen bestimmten Drittauftraggebern, im Rahmen und unter den vom Kunden im Bestellformular konfigurierten Bedingungen; (iv) den zuständigen Behörden auf Basis einer gesetzlichen Verpflichtung oder einer vollstreckbaren Entscheidung; (v) den Rechts-, Steuer- und Buchhaltungsberatern der Nereva SA, die einer Vertraulichkeitspflicht unterliegen; (vi) gegebenenfalls den Erwerbern oder Rechtsnachfolgern der gesamten oder eines Teils der Tätigkeit der Nereva SA im Rahmen einer Fusion, Übernahme oder Geschäftsübertragung, unter Vorbehalt der Fortführung der Vertraulichkeitsverpflichtungen.
Die Nereva SA verkauft und vermietet keine Personendaten an Dritte.
Artikel 9 — Unterauftragnehmer
Die Nereva SA zieht technische Unterauftragnehmer für die Erbringung ihrer Dienste bei. Die Hauptkategorien von Unterauftragnehmern umfassen das Hosting der Cloud-Infrastruktur (Amazon Web Services, Region Schweiz), Authentifizierungs- und Identitätsverwaltungsdienste, Monitoring- und technische Überwachungsdienste, Zahlungsdienste, Kommunikations- und transaktionale Messaging-Dienste sowie den Anbieter der in die mobile Chauffeur-App integrierten API für Kartografie, Routenberechnung und Lkw-Bordnavigation (HERE Europe B.V., Niederlande).
Die Nereva SA schliesst mit jedem ihrer Unterauftragnehmer einen Vertrag gemäss Artikel 28 DSGVO und Artikel 9 DSG, der Pflichten zu Sicherheit, Vertraulichkeit und Befolgung der Anweisungen der Nereva SA auferlegt. Die vollständige und aktuelle Liste der wesentlichen Unterauftragnehmer, die Personendaten bearbeiten, wird den Kunden auf Anfrage zur Verfügung gestellt an privacy@nereva.com.
Artikel 10 — Internationale Datenübermittlungen
Die Nereva SA hostet die im Rahmen ihrer Dienste bearbeiteten Personendaten ausschliesslich auf Infrastrukturen in der Schweiz.
Wenn in begrenzten Fällen Personendaten an einen Unterauftragnehmer ausserhalb der Schweiz oder des Europäischen Wirtschaftsraums übermittelt werden, setzt die Nereva SA die in der DSGVO und im DSG vorgesehenen geeigneten Garantien um, insbesondere (i) den Rückgriff auf die von der Europäischen Kommission angenommenen oder vom EDÖB genehmigten Standardvertragsklauseln; (ii) die Prüfung der Angemessenheit des vom Empfängerland gebotenen Schutzniveaus im Sinne von Artikel 16 DSG oder Artikel 45 DSGVO; (iii) die Umsetzung zusätzlicher Massnahmen gemäss den Leitlinien des EDSA nach dem Urteil Schrems II vom 16. Juli 2020 (Verschlüsselung, Pseudonymisierung, Bewertung der Risiken extraterritorialer Zugriffe).
Artikel 11 — Aufbewahrungsfristen
Personendaten werden nicht länger aufbewahrt, als es für die Verfolgung der Zwecke, für die sie erhoben wurden, erforderlich ist, nach den folgenden Grundsätzen.
Interessentendaten : drei (3) Jahre ab dem letzten Kontakt, bei dem Interesse an den Diensten bekundet wurde.
Kundendaten und Nutzerkontodaten : Dauer der Vertragsbeziehung, verlängert um die gesetzlichen Verjährungsfristen, sofern der Kunde nichts anderes anweist.
Rechnungs- und Buchhaltungsdaten : zehn (10) Jahre ab Ende des betreffenden Geschäftsjahres, gemäss Artikel 958f des Schweizerischen Obligationenrechts.
Technische und Sicherheitslogs : sechs (6) bis zwölf (12) Monate ab ihrer Aufzeichnung, ausser bei einem Sicherheitsvorfall, der eine verlängerte Aufbewahrung erfordert.
Geolokalisierungsdaten aus der mobilen Chauffeur-App : zwölf (12) Monate ab ihrer Aufzeichnung, zu Zwecken der Ausführungsnachvollziehbarkeit und der Bewältigung allfälliger Leistungsstreitigkeiten, ausser bei erwiesenem Beweisbedarf im Rahmen eines Rechtsstreits oder einer Anfechtung, in welchem Fall die Aufbewahrung für die zur Beilegung des Streits strikt erforderliche Zeit verlängert werden kann. Die Sichtbarkeit des Fahrtverlaufs für die vom Kunden bestimmten Drittauftraggeber ist auf dreissig (30) Tage ab Abschluss des Einsatzes begrenzt, sofern im Bestellformular nichts anderes konfiguriert ist. Über die genannten Fristen hinaus dürfen nur aggregierte und unwiderruflich anonymisierte Daten aufbewahrt werden, zu den in Artikel 10 der AGB vorgesehenen Zwecken.
Anonymisierte Reichweitenmessdaten : zwölf (12) Monate, gemäss der Cookie-Richtlinie.
Nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen werden die Daten gelöscht oder unwiderruflich anonymisiert, vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten und der Erfordernisse eines laufenden Gerichts- oder Verwaltungsverfahrens.
Artikel 12 — Datensicherheit
Die Nereva SA setzt geeignete technische und organisatorische Massnahmen um, unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten sowie der Art, des Umfangs, des Kontexts und der Zwecke der Bearbeitung, gemäss Artikel 32 DSGVO und den gleichwertigen Grundsätzen des DSG.
Diese Massnahmen umfassen insbesondere die Verschlüsselung der Daten bei Übertragung (TLS) und Speicherung, die Beschränkung und Kontrolle der Zugriffe nach dem Prinzip der geringsten Rechte, die verstärkte Authentifizierung administrativer Zugriffe, die Protokollierung sensibler Aktionen, die regelmässige Datensicherung und die Dokumentation der Wiederanlaufverfahren, die Sensibilisierung und kontinuierliche Schulung der Mitarbeitenden sowie die regelmässige Durchführung von Sicherheitstests.
Keine Sicherheitsmassnahme kann als absolut betrachtet werden. Die Verpflichtungen der Nereva SA im Bereich Sicherheit sind Bemühungspflichten.
Artikel 13 — Meldung von Datenschutzverletzungen
Bei einer Verletzung von Personendaten, die voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen zur Folge hat, setzt die Nereva SA die folgenden Meldepflichten um: (i) Meldung an den EDÖB so rasch als möglich, gemäss Artikel 24 DSG; (ii) Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde innerhalb von zweiundsiebzig (72) Stunden nach Kenntnisnahme, gemäss Artikel 33 DSGVO; (iii) Benachrichtigung der betroffenen Personen unter den in Artikel 34 DSGVO vorgesehenen Bedingungen; (iv) Benachrichtigung des Kunden, wenn die Nereva SA als Auftragsbearbeiterin handelt, unter den im DPA vorgesehenen Bedingungen und Fristen.
Artikel 14 — Rechte der betroffenen Personen
Gemäss DSGVO und DSG verfügen die betroffenen Personen über die folgenden Rechte in Bezug auf die sie betreffenden Personendaten.
Auskunftsrecht : die Bestätigung zu erhalten, ob sie betreffende Daten bearbeitet werden oder nicht, und gegebenenfalls deren Mitteilung zu erhalten.
Recht auf Berichtigung : die Berichtigung unrichtiger oder unvollständiger Daten zu erhalten.
Recht auf Löschung : die Löschung der Daten in den von den Vorschriften vorgesehenen Fällen zu erhalten.
Recht auf Einschränkung : die Einschränkung der Bearbeitung in den von den Vorschriften vorgesehenen Fällen zu erhalten.
Widerspruchsrecht : aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation der betroffenen Person ergeben, der Bearbeitung zu widersprechen, wenn diese auf dem berechtigten Interesse der Nereva SA beruht.
Recht auf Datenübertragbarkeit : die Personendaten, soweit technisch möglich, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten.
Recht auf Widerruf der Einwilligung : die erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass dieser Widerruf die Rechtmässigkeit der vorherigen Bearbeitung berührt.
Recht auf Beschwerde : bei der zuständigen Aufsichtsbehörde unter den Bedingungen von Artikel 19 Beschwerde einzulegen.
Recht betreffend das Schicksal der Daten nach dem Tod : Weisungen zum Schicksal der Daten nach dem Tod festzulegen, unter den von den anwendbaren Vorschriften vorgesehenen Bedingungen.
Artikel 15 — Modalitäten der Ausübung der Rechte
Die betroffenen Personen können ihre Rechte ausüben, indem sie eine Anfrage richten an privacy@nereva.com oder per Post an die in Artikel 23 genannte Adresse.
Die Nereva SA kann von der betroffenen Person jedes zur Überprüfung ihrer Identität vernünftigerweise erforderliche Element verlangen, um jede betrügerische Datenmitteilung zu verhindern. Werden die Daten von der Nereva SA als Auftragsbearbeiterin im Auftrag eines Kunden bearbeitet, wird die Anfrage an den Kunden weitergeleitet, der für die Antwort an die betroffenen Personen verantwortlich ist.
Die Nereva SA beantwortet Anfragen innerhalb eines (1) Monats nach Eingang, verlängerbar um zwei (2) weitere Monate bei besonderer Komplexität oder hoher Anzahl von Anfragen, gemäss Artikel 12 DSGVO.
Artikel 16 — Automatisierte Entscheidungen und Profiling
Die Nereva SA trifft im Rahmen ihrer für Website-Besucher und Nicht-Kundenbereiche bestimmten Dienste keine automatisierten Entscheidungen im Sinne von Artikel 22 DSGVO, die rechtliche Wirkung entfalten oder die betroffenen Personen erheblich beeinträchtigen.
Die innerhalb der Dienste angebotenen Analytik- und operativen Intelligenzfunktionen erzeugen Hinweise, Empfehlungen oder Vorschläge mit ausschliesslich indikativem Charakter, die den Kunden nicht von der Ausübung seines eigenen Urteils entbinden und keine automatisierten Entscheidungen im genannten Sinne darstellen.
Artikel 17 — Cookies und ähnliche Technologien
Die Modalitäten der Datenerhebung über Cookies und ähnliche Technologien sind in der Richtlinie zu Cookies und ähnlichen Technologien der Nereva SA geregelt, die über die Website zugänglich ist.
Artikel 18 — Datenschutzbeauftragter
Die Nereva SA hat eine Kontaktstelle für alle Fragen zum Schutz von Personendaten bestimmt, erreichbar unter der Adresse privacy@nereva.com.
Gemäss DSG prüft die Nereva SA die Zweckmässigkeit der Ernennung eines Datenschutzberaters im Sinne von Artikel 10 dieses Gesetzes. Gegebenenfalls werden die Ernennung und die Kontaktdaten des Beraters durch Aktualisierung dieser Richtlinie mitgeteilt und auf der Website veröffentlicht.
Artikel 19 — Aufsichtsbehörden
Die unter der DSGVO und dem DSG angeführten Rechtsgrundlagen sind in ihrer Tragweite für die Zwecke dieser Richtlinie gleichwertig. Die betroffenen Personen verfügen unabhängig vom anwendbaren Regime über dieselben materiellen Rechte.
Bei Beschwerden können sich die betroffenen Personen für die Schweiz an den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB), Feldeggweg 1, CH-3003 Bern, wenden, www.edoeb.admin.ch ; für Frankreich an die Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL), 3 place de Fontenoy, TSA 80715, 75334 Paris Cedex 07, www.cnil.fr ; für die anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union an die zuständige nationale Aufsichtsbehörde, gemäss Artikel 77 DSGVO.
Artikel 20 — Änderung der Richtlinie
Die Nereva SA behält sich das Recht vor, diese Richtlinie jederzeit zu ändern, um technischen, regulatorischen oder rechtsprechungsbezogenen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Jede wesentliche Änderung wird den betroffenen Personen auf geeignete Weise zur Kenntnis gebracht, insbesondere durch Veröffentlichung auf der Website.
Artikel 21 — Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Dieses Dokument sowie das Vertragsverhältnis, das es regelt, unterstehen ausschliesslich Schweizer Recht, unter Ausschluss jeglicher Kollisionsnormen und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG, Wien, 1980).
Jede Streitigkeit betreffend das Zustandekommen, die Gültigkeit, die Auslegung, die Erfüllung oder die Beendigung dieses Dokuments unterliegt der ausschliesslichen Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte des Kantons Waadt, Sitz der Nereva SA, unter Vorbehalt der zwingenden Weiterziehung an das Schweizerische Bundesgericht.
Artikel 22 — Referenzsprache
Allein die französische Fassung dieser Richtlinie ist rechtlich massgebend. Jede Übersetzung dient nur der Information und kann die Nereva SA nicht binden.
Artikel 23 — Kontakt
Nereva SA, Rue de Rive 22D, CH-1260 Nyon, Schweiz.
Datenschutz : privacy@nereva.com.
Rechtliche Fragen : legal@nereva.com.
