PRÄAMBEL
Diese Richtlinie zu Cookies und ähnlichen Technologien (nachfolgend die „Cookie-Richtlinie“) beschreibt transparent und rechtlich belastbar die technischen, organisatorischen und rechtlichen Bedingungen, unter denen die Nereva SA ein von der vorherigen Einwilligung befreites Werkzeug zur Reichweitenmessung sowie allfällige ähnliche Technologien auf ihren Oberflächen einsetzt.
Statutarischer Gesellschaftszweck der Nereva SA. Gemäss Artikel 3 ihrer im Handelsregister des Kantons Waadt eingetragenen Statuten bezweckt die Nereva SA die Konzeption, Entwicklung, Herausgabe, Vermarktung, Integration und den Betrieb, in der Schweiz und im Ausland, von Software und digitalen Lösungen zur Orchestrierung und Synchronisation von Logistikflüssen, die mit Fahrzeugen abgewickelt werden, insbesondere von Flüssen von Materialien, Abfällen, Maschinen, Ausrüstungen und Mulden im Zusammenhang mit Bau-, Tiefbau-, Recycling- und Baustellentransporttätigkeiten sowie verwandten Sektoren.
Die Gesellschaft kann insbesondere, in Form von Software auf Abruf (Software as a Service) oder von Lizenzen, Plattformen zur Planung, Ausführung, Dokumentation, Nachverfolgung und Archivierung von Logistikvorgängen sowie damit verbundene Dienstleistungen der Konfiguration, Integration, des Supports, der Schulung und der Beratung bereitstellen.
Die Gesellschaft kann alle Rechte des geistigen Eigentums, insbesondere Patente, Marken, Designs, Modelle, Urheberrechte und Know-how, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Hauptzweck stehen, erwerben, halten, verwerten, lizenzieren und verteidigen.
Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland, für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter, alle administrativen, technischen, kommerziellen, finanziellen, mobiliar- und immobiliarrechtlichen Geschäfte tätigen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Hauptzweck stehen. Sie kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland errichten, sich an Unternehmen mit ähnlichem oder ergänzendem Zweck beteiligen und ihren Tochtergesellschaften und Konzerngesellschaften Darlehen oder Garantien gewähren.
Die Gesellschaft übt keine Transporttätigkeit aus und handelt nicht als Handelsvermittler zwischen Auftraggebern und Transportunternehmen. Sie vereinnahmt die kommerzielle Vertragsbeziehung zwischen ihren Nutzern nicht.
Nachweis der Konformität. Diese Richtlinie soll die Konformität der von der Nereva SA implementierten Konfiguration mit der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 („DSGVO“), dem Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz vom 25. September 2020 („DSG“), in Kraft seit dem 1. September 2023, sowie den Empfehlungen der zuständigen Aufsichtsbehörden nachweisen, insbesondere der französischen Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL) und des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB).
INHALTSVERZEICHNIS
Artikel 1 — Zweck und Rechtsstellung von Nereva
Artikel 2 — Umfang der Dienste und Art der Verpflichtungen
Artikel 3 — Geltungsbereich und Anwendungsbereich
Artikel 4 — Art des verwendeten Werkzeugs
Artikel 5 — Datenhosting und Bewertung extraterritorialer Zugriffe
5.1 Bewertung der Risiken extraterritorialer Zugriffe
Artikel 6 — Keine Werbe- und Drittanbieter-Cookies
Artikel 7 — Technische Konfiguration zur Gewährleistung der Einwilligungsbefreiung
7.1 Deaktivierung oder Einschränkung von Cookies
7.2 Anonymisierung der IP-Adresse
7.3 Keine seitenübergreifende Verknüpfung
7.4 Kein Profiling und keine automatisierten Entscheidungen
7.5 Beachtung des Signals „Do Not Track“
Artikel 8 — Erhobene Daten
Artikel 9 — Rechtsgrundlage der Bearbeitung und Verhältnismässigkeitsprüfung
Artikel 10 — Widerspruchsmechanismus (Opt-out)
Artikel 11 — Aufbewahrungsdauer der Daten
Artikel 12 — Sicherheit und Vertraulichkeit
Artikel 13 — Rechte der betroffenen Personen
Artikel 14 — Datenschutzbeauftragter und Kontaktstelle
Artikel 15 — Verhältnis zu Vertraulichkeit und Geschäftsgeheimnis
Artikel 16 — Aufsichtsbehörden
Artikel 17 — Änderung der Richtlinie
Artikel 18 — Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Artikel 19 — Referenzsprache
Artikel 20 — Kontakt
Artikel 1 — Zweck und Rechtsstellung von Nereva
Diese Cookie-Richtlinie beschreibt die technischen, organisatorischen und rechtlichen Bedingungen, unter denen die Nereva SA ein von der vorherigen Einwilligung befreites Werkzeug zur Reichweitenmessung einsetzt. Die Rechtsstellung der Nereva SA und der verbindliche Umfang ihres Gesellschaftszwecks sind in der Präambel dieser Richtlinie festgehalten.
Artikel 2 — Umfang der Dienste und Art der Verpflichtungen
Die von Nereva erbrachten Dienste bestehen ausschliesslich in der Bereitstellung von Softwarefunktionen, die es den Kunden und ihren Nutzern erlauben, Informationen zu ihren eigenen Logistikvorgängen zu erfassen, zu strukturieren, zu teilen und zu dokumentieren. Nereva führt, überwacht oder kontrolliert keinerlei physische Vorgänge des Transports, Ladens, Entladens, Sortierens, der Abfallbehandlung oder des Umschlags. Die Verantwortung für Konformität, Ausführung, Qualität, Sicherheit und Rechtmässigkeit der physischen Vorgänge liegt ausschliesslich bei den Kunden und ihren Partnern. Die Verpflichtungen von Nereva im Rahmen der Dienste sind Bemühungspflichten.
Artikel 3 — Geltungsbereich und Anwendungsbereich
Diese Richtlinie gilt für alle Datenbearbeitungen, die über das Werkzeug Matomo im Rahmen der Nutzung (i) der Website von Nereva; (ii) der Kundenbereiche (Back-Office); (iii) der mit den Diensten verbundenen Web- und App-Oberflächen erfolgen.
Diese Richtlinie ergänzt die Allgemeinen Nutzungsbedingungen der Nereva SA und die Datenschutzrichtlinie der Nereva SA und steht mit ihnen im Einklang. Im Widerspruchsfall gehen die Allgemeinen Nutzungsbedingungen vor.
Artikel 4 — Art des verwendeten Werkzeugs
Die Nereva SA nutzt das Reichweitenmesswerkzeug Matomo in einer Konfiguration, die (i) selbst gehostet ist (self-hosted); (ii) vollständig von der Nereva SA verwaltet wird; (iii) ohne Rückgriff auf eine Matomo-Cloud-Lösung; (iv) ohne Zugriff des Herausgebers Matomo GmbH auf die erhobenen Daten.
Matomo wird ausschliesslich zu Zwecken der Nutzungsstatistik, der technischen Analyse und der kontinuierlichen Verbesserung der Dienste eingesetzt. Zum Zeitpunkt der letzten Aktualisierung dieser Richtlinie ist keine andere Reichweitenmesstechnologie Dritter auf den Oberflächen der Nereva SA im Einsatz.
Artikel 5 — Datenhosting und Bewertung extraterritorialer Zugriffe
Zum Zeitpunkt der letzten Aktualisierung dieser Richtlinie werden die über Matomo erhobenen Daten (i) ausschliesslich in der Schweiz gehostet; (ii) auf Cloud-Computing-Infrastruktur von Amazon Web Services (AWS), Region „Switzerland (Zurich)“ (eu-central-2); (iii) in Rechenzentren, die sich physisch auf Schweizer Gebiet befinden.
Keine über Matomo erhobenen Daten werden zu Bearbeitungszwecken in ein Drittland übermittelt.
5.1 Bewertung der Risiken extraterritorialer Zugriffe
Die Nereva SA hat die Risiken extraterritorialer Zugriffe im Zusammenhang mit der Nationalität des Hosting-Anbieters bewertet, insbesondere im Hinblick auf den Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act (Cloud Act, Vereinigte Staaten), gemäss den Empfehlungen des EDÖB und des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) nach dem Urteil Schrems II des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 16. Juli 2020.
Unter Berücksichtigung (i) des ausschliesslichen physischen Standorts der Daten in der Schweiz; (ii) der unwiderruflichen Anonymisierung der IP-Adressen vor der Speicherung (vgl. Artikel 7.2); (iii) des nicht identifizierenden Charakters der erhobenen Daten (vgl. Artikel 8); (iv) des Fehlens jeglicher kommerzieller oder verhaltensbezogener Zwecke wird das Restrisiko eines extraterritorialen Zugriffs als akzeptabel beurteilt.
Diese Beurteilung ist im Bearbeitungsverzeichnis der Nereva SA dokumentiert und wird jährlich überprüft, oder sofort bei wesentlichen regulatorischen oder rechtsprechungsbezogenen Entwicklungen.
Artikel 6 — Keine Werbe- und Drittanbieter-Cookies
Die von der Nereva SA implementierte Konfiguration schliesst strikt aus: (i) jeden Werbe- oder Targeting-Cookie; (ii) jeden Drittanbieter-Cookie; (iii) jeden domänenübergreifenden Tracking-Mechanismus; (iv) jeden Zweck des Profilings, der kommerziellen Segmentierung oder des Behavioural Marketing.
Die erhobenen Daten werden weder verkauft noch geteilt noch mit Drittquellen verknüpft.
Artikel 7 — Technische Konfiguration zur Gewährleistung der Einwilligungsbefreiung
Die von der Nereva SA implementierte Matomo-Konfiguration erfüllt kumulativ alle von der CNIL für die Befreiung von der vorherigen Einwilligung geforderten Kriterien sowie die entsprechenden nach Schweizer Recht anwendbaren Grundsätze.
7.1 Deaktivierung oder Einschränkung von Cookies
Matomo ist so konfiguriert, dass keine Cookies verwendet werden, die für den Betrieb der Reichweitenmessung nicht strikt notwendig sind, oder dass die Verwendung von Cookies vollständig deaktiviert wird, wo dies technisch möglich ist. Diese Konfiguration soll den Fussabdruck von Trackern auf dem Gerät des Nutzers auf das strikte Minimum beschränken.
7.2 Anonymisierung der IP-Adresse
Die IP-Adresse der Nutzer wird vor jeder Speicherung systematisch anonymisiert, was jede direkte oder indirekte Identifizierung der betroffenen Personen verhindert. Diese Anonymisierung ist unwiderruflich und erfolgt bei der Erhebung.
7.3 Keine seitenübergreifende Verknüpfung
Die Matomo-Konfiguration schliesst ausdrücklich jede Funktion des seitenübergreifenden Trackings, jede Aktivierung des domänenübergreifenden Trackings und jede Verwendung einer dauerhaften Nutzerkennung (User-ID) aus.
Jeder Besuch wird isoliert bearbeitet und kann nicht verknüpft werden.
7.4 Kein Profiling und keine automatisierten Entscheidungen
Keine Matomo-Bearbeitung hat zum Ziel oder zur Folge, die Nutzer zu profilieren, automatisierte Entscheidungen im Sinne von Artikel 22 DSGVO zu erzeugen oder Verhalten zu kommerziellen oder Werbezwecken zu segmentieren.
Die Analysen werden ausschliesslich auf Basis aggregierter und anonymisierter Daten durchgeführt.
7.5 Beachtung des Signals „Do Not Track“
Die Matomo-Konfiguration beachtet das von den Browsern der Nutzer gesendete Signal „Do Not Track“. Wird ein solches Signal erkannt, werden für die betreffende Sitzung keine Reichweitenmessdaten erhoben.
Artikel 8 — Erhobene Daten
Die über Matomo erhobenen Daten sind strikt auf die folgenden Elemente beschränkt: (i) anonymisierte IP-Adresse; (ii) aufgerufene Seiten und in den Diensten ausgeführte Aktionen; (iii) Datum und Uhrzeit der Verbindungen; (iv) allgemeine technische Informationen (Browser, Betriebssystem, Bildschirmauflösung); (v) ungefähres geografisches Gebiet (Land, Region, Stadt), abgeleitet aus der IP-Adresse vor der Anonymisierung.
Keine sensiblen Daten im Sinne der DSGVO oder des DSG, keine biometrischen, finanziellen oder direkt identifizierenden Daten werden von Matomo erhoben.
Artikel 9 — Rechtsgrundlage der Bearbeitung und Verhältnismässigkeitsprüfung
Die Datenbearbeitung über Matomo stützt sich auf das berechtigte Interesse der Nereva SA, gemäss Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO und den gleichwertigen Grundsätzen der Artikel 31 ff. DSG.
Das verfolgte berechtigte Interesse besteht darin, die Nutzung der Dienste zu analysieren, um deren Leistung, Sicherheit, Zuverlässigkeit und Ergonomie zu verbessern. Dieses berechtigte Interesse war Gegenstand einer von der Nereva SA dokumentierten Verhältnismässigkeitsprüfung, gemäss den Leitlinien des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) und der Position des EDÖB, unter Berücksichtigung (i) der Erforderlichkeit der Bearbeitung im Hinblick auf den verfolgten Zweck; (ii) der Abwägung des von der Nereva SA verfolgten Interesses gegen die Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Personen; (iii) der umgesetzten Minderungsmassnahmen, insbesondere der unwiderruflichen Anonymisierung der IP-Adressen, des Fehlens von Profiling und der in Artikel 10 vorgesehenen Widerspruchsmöglichkeit.
Angesichts der implementierten Konfiguration erfordern diese Bearbeitungen keine vorherige Einwilligung im Sinne der Richtlinie 2002/58/EG („ePrivacy“) und der auf Reichweitenmesswerkzeuge anwendbaren Empfehlungen der CNIL.
Artikel 10 — Widerspruchsmechanismus (Opt-out)
Die Nereva SA stellt den Nutzern einen einfachen, dauerhaften und zugänglichen Mechanismus zum Widerspruch gegen die Reichweitenmessung zur Verfügung, erreichbar über diese Richtlinie und über die Cookie-Einstellungen der Oberflächen der Nereva SA.
Die Aktivierung dieses Mechanismus führt sofort und dauerhaft zum Ausschluss jeder Erhebung statistischer Daten über Matomo für das betreffende Gerät, bis der Nutzer diesen Widerspruch selbst aufhebt.
Artikel 11 — Aufbewahrungsdauer der Daten
Die über Matomo erhobenen Daten werden für eine Höchstdauer von zwölf (12) Monaten ab ihrer Erhebung aufbewahrt und dann automatisch gelöscht oder unwiderruflich anonymisiert.
Die technischen Logs, die die Ausübung des Widerspruchsrechts (Opt-out) belegen, werden für eine Dauer aufbewahrt, die für den Nachweis der Konformität strikt notwendig ist und die Dauer des vom Nutzer ausgeübten Widerspruchs nicht überschreitet.
Artikel 12 — Sicherheit und Vertraulichkeit
Die Nereva SA setzt geeignete technische und organisatorische Massnahmen um, unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten sowie der Art, des Umfangs, des Kontexts und der Zwecke der Bearbeitung, gemäss Artikel 32 DSGVO und den gleichwertigen Grundsätzen des DSG.
Diese Massnahmen umfassen insbesondere die Verschlüsselung der Daten bei Übertragung und Speicherung, die Beschränkung und Kontrolle der Zugriffe, die Protokollierung sensibler Aktionen und die regelmässige Durchführung von Sicherheitstests. Keine Sicherheitsmassnahme kann jedoch als absolut betrachtet werden; die Verpflichtungen der Nereva SA im Bereich Sicherheit sind Bemühungspflichten.
Artikel 13 — Rechte der betroffenen Personen
Die betroffenen Personen verfügen unter den in der DSGVO und im DSG vorgesehenen Bedingungen über das Recht auf Auskunft über die sie betreffenden Daten, das Recht auf Berichtigung, das Recht auf Löschung, das Recht auf Einschränkung der Bearbeitung, das Recht auf Widerspruch gegen die Bearbeitung und gegebenenfalls das Recht auf Datenübertragbarkeit.
Jede Anfrage kann gerichtet werden an privacy@nereva.com. Die Nereva SA beantwortet jede Anfrage innerhalb eines (1) Monats nach Eingang, verlängerbar um einen (1) weiteren Monat in besonders komplexen Fällen, gemäss Artikel 12 DSGVO.
Die vollständigen Modalitäten zur Ausübung der Rechte sowie die erforderlichen Belege sind in der Datenschutzrichtlinie der Nereva SA festgelegt.
Artikel 14 — Datenschutzbeauftragter und Kontaktstelle
Die Nereva SA hat eine Kontaktstelle für alle Fragen zum Schutz von Personendaten bestimmt, erreichbar unter der Adresse privacy@nereva.com.
Gemäss DSG prüft die Nereva SA die Zweckmässigkeit der Ernennung eines Datenschutzberaters im Sinne von Artikel 10 dieses Gesetzes. Gegebenenfalls werden die Ernennung und die Kontaktdaten des Beraters durch eine Aktualisierung dieser Richtlinie mitgeteilt.
Artikel 15 — Verhältnis zu Vertraulichkeit und Geschäftsgeheimnis
Die technischen Konfigurationen, proprietären Methoden, internen Kennzahlen und Architekturen im Zusammenhang mit der von der Nereva SA implementierten Reichweitenmessung sind als Know-how und Geschäftsgeheimnis geschützt, im Sinne des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und der anwendbaren internationalen Übereinkommen. Jede unbefugte Verwertung, Vervielfältigung oder Offenlegung begründet die Haftung ihres Urhebers.
Artikel 16 — Aufsichtsbehörden
Die in dieser Richtlinie unter der DSGVO und dem DSG angeführten Rechtsgrundlagen sind in ihrer Tragweite und Anwendung für die Zwecke dieses Dokuments gleichwertig. Die Nutzer verfügen unabhängig vom anwendbaren Regime über dieselben materiellen Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Widerspruch und Löschung, ausübbar nach den in den Artikeln 13 und 14 festgelegten Modalitäten.
Bei Fragen oder Beschwerden können sich die Nutzer für die Schweiz an den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB), Feldeggweg 1, CH-3003 Bern, wenden, www.edoeb.admin.ch ; für Frankreich an die Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL), 3 place de Fontenoy, TSA 80715, 75334 Paris Cedex 07, www.cnil.fr ; für die anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union an die zuständige nationale Aufsichtsbehörde des gewöhnlichen Aufenthaltsorts, des Arbeitsorts oder des Orts des mutmasslichen Verstosses der betroffenen Person, gemäss Artikel 77 DSGVO.
Artikel 17 — Änderung der Richtlinie
Die Nereva SA behält sich das Recht vor, diese Richtlinie jederzeit zu ändern, um technischen, regulatorischen oder rechtsprechungsbezogenen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Jede wesentliche Änderung wird den Nutzern auf geeignete Weise zur Kenntnis gebracht.
Artikel 18 — Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Dieses Dokument sowie das Vertragsverhältnis, das es regelt, unterstehen ausschliesslich Schweizer Recht, unter Ausschluss jeglicher Kollisionsnormen und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG, Wien, 1980).
Jede Streitigkeit betreffend das Zustandekommen, die Gültigkeit, die Auslegung, die Erfüllung oder die Beendigung dieses Dokuments unterliegt der ausschliesslichen Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte des Kantons Waadt, Sitz der Nereva SA, unter Vorbehalt der zwingenden Weiterziehung an das Schweizerische Bundesgericht.
Artikel 19 — Referenzsprache
Allein die französische Fassung dieser Richtlinie ist rechtlich massgebend. Jede Übersetzung dient nur der Information und kann die Nereva SA nicht binden.
Artikel 20 — Kontakt
Nereva SA, Rue de Rive 22D, CH-1260 Nyon, Schweiz.
Datenschutz : privacy@nereva.com.
Rechtliche Fragen : legal@nereva.com.
