PRÄAMBEL
Dieses Dokument legt transparent und rechtlich belastbar die Regeln des geistigen Eigentums fest, die auf die Nereva-Plattform, ihre Softwarekomponenten, ihre Inhalte, ihre Marken, ihre Patente und jede mit den Diensten verbundene geschützte Produktion anwendbar sind.
Statutarischer Gesellschaftszweck der Nereva SA. Gemäss Artikel 3 ihrer im Handelsregister des Kantons Waadt eingetragenen Statuten bezweckt die Nereva SA die Konzeption, Entwicklung, Herausgabe, Vermarktung, Integration und den Betrieb, in der Schweiz und im Ausland, von Software und digitalen Lösungen zur Orchestrierung und Synchronisation von Logistikflüssen, die mit Fahrzeugen abgewickelt werden, insbesondere von Flüssen von Materialien, Abfällen, Maschinen, Ausrüstungen und Mulden im Zusammenhang mit Bau-, Tiefbau-, Recycling- und Baustellentransporttätigkeiten sowie verwandten Sektoren.
Die Gesellschaft kann insbesondere, in Form von Software auf Abruf (Software as a Service) oder von Lizenzen, Plattformen zur Planung, Ausführung, Dokumentation, Nachverfolgung und Archivierung von Logistikvorgängen sowie damit verbundene Dienstleistungen der Konfiguration, Integration, des Supports, der Schulung und der Beratung bereitstellen.
Die Gesellschaft kann alle Rechte des geistigen Eigentums, insbesondere Patente, Marken, Designs, Modelle, Urheberrechte und Know-how, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Hauptzweck stehen, erwerben, halten, verwerten, lizenzieren und verteidigen.
Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland, für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter, alle administrativen, technischen, kommerziellen, finanziellen, mobiliar- und immobiliarrechtlichen Geschäfte tätigen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Hauptzweck stehen. Sie kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland errichten, sich an Unternehmen mit ähnlichem oder ergänzendem Zweck beteiligen und ihren Tochtergesellschaften und Konzerngesellschaften Darlehen oder Garantien gewähren.
Die Gesellschaft übt keine Transporttätigkeit aus und handelt nicht als Handelsvermittler zwischen Auftraggebern und Transportunternehmen. Sie vereinnahmt die kommerzielle Vertragsbeziehung zwischen ihren Nutzern nicht.
Vertragliche Einordnung. Dieses Dokument ist ein untrennbarer Vertragsanhang der Allgemeinen Nutzungsbedingungen („AGB“). Es ergänzt insbesondere Artikel 9 der AGB (Geistiges Eigentum von Nereva), Artikel 10 der AGB (Eigentum, Richtigkeit und Verwertung der Daten) und die KI- und Datenrichtlinie. Im Widerspruchsfall gehen die AGB vor.
INHALTSVERZEICHNIS
Artikel 1 — Zweck und Anwendungsbereich
Artikel 2 — Begriffsbestimmungen
Artikel 3 — Ursprüngliche Inhaberschaft der Rechte von Nereva
Artikel 4 — Umfang der geschützten Elemente
Artikel 5 — Marken von Nereva
Artikel 6 — Patente und Patentanmeldungen
Artikel 7 — Know-how und Geschäftsgeheimnis
Artikel 8 — Abgeleitete Daten und KI-Modelle
Artikel 9 — Nutzungslizenz für die geschützten Elemente
Artikel 10 — Strikt untersagte Nutzungen
Artikel 11 — Copyright-Vermerke und Hinweise
Artikel 12 — Inhalte des Kunden
Artikel 13 — In die Plattform integrierte Inhalte Dritter
Artikel 14 — Rechte des Kunden an seinen eigenen Daten
Artikel 15 — Meldung einer Verletzung durch Dritte
Artikel 16 — Melde- und Entfernungsverfahren (Notice and Takedown)
Artikel 17 — Technische Schutzmassnahmen
Artikel 18 — Sanktionen bei Verletzungen
Artikel 19 — Entschädigung bei Verletzung durch Dritte
Artikel 20 — Entschädigung durch den Kunden
Artikel 21 — Fortgeltung
Artikel 22 — Abtretung und Kontrollwechsel
Artikel 23 — Änderung dieses Dokuments
Artikel 24 — Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Artikel 25 — Referenzsprache
Artikel 26 — Kontakt
Artikel 1 — Zweck und Anwendungsbereich
Dieses Dokument legt die Regeln des geistigen Eigentums fest, die auf die Nereva-Plattform, ihre Softwarekomponenten, ihre Inhalte, ihre Marken, ihre Patente und jede mit den Diensten verbundene geschützte Produktion anwendbar sind.
Es gilt für jedes Vertragsverhältnis zwischen der Nereva SA und einem gewerblichen Kunden sowie für jede Nutzung der Dienste durch die Nutzer des Kunden.
Artikel 2 — Begriffsbestimmungen
Die in den AGB und im DPA definierten Begriffe behalten ihre Bedeutung. Die für dieses Dokument spezifischen Begriffe sind die folgenden.
Geschützte Elemente : alle materiellen und immateriellen Elemente, die der Nereva SA gehören und Schutz nach dem Recht des geistigen Eigentums, dem Markenrecht, dem Patentrecht, dem Urheberrecht, dem Datenbankrecht, dem Recht des Know-how und des Geschäftsgeheimnisses oder jedem anderen Titel geniessen.
Marke : jedes von der Nereva SA hinterlegte oder eingetragene Kennzeichen, insbesondere die Wort-, Bild- oder Wort-Bild-Marke „NEREVA“.
Patent : jedes Patentrecht, jede Patentanmeldung, jedes Gebrauchsmuster oder jeder gleichwertige Titel, hinterlegt oder gehalten von der Nereva SA.
Software : jedes Computerprogramm, jeder Quellcode, Objektcode, jede Programmierschnittstelle, Bibliothek, zugehörige Dokumentation und jedes funktionale oder strukturelle Element, das die Dienste bildet.
Inhalt : jeder Text, jedes Bild, Video, Schema, Diagramm, jede Illustration, jedes grafische Element, jeder Datensatz oder jedes andere Material, das von der Nereva SA über ihre Websites, Apps und Kommunikationsmittel veröffentlicht, verbreitet oder bereitgestellt wird.
Artikel 3 — Ursprüngliche Inhaberschaft der Rechte von Nereva
Die Nereva SA ist ursprüngliche und ausschliessliche Inhaberin aller Rechte des geistigen und gewerblichen Eigentums an den geschützten Elementen.
Diese Inhaberschaft umfasst ohne Einschränkung die vermögensrechtlichen Urheberrechte an der Software und der zugehörigen Dokumentation, die Rechte des Datenbankherstellers, die Rechte an den Marken, den Patenten und verwandten Schutzrechten sowie die Rechte am Know-how und am Geschäftsgeheimnis.
Keine Bestimmung der AGB, dieses Dokuments oder der anderen Vertragsdokumente bewirkt eine Übertragung geistigen Eigentums zugunsten des Kunden.
Artikel 4 — Umfang der geschützten Elemente
Die geschützten Elemente umfassen insbesondere die Software und alle ihre Komponenten (Web-Back-Office, mobile Apps, APIs, Analytikmodule, Module operativer Intelligenz, insbesondere EVA und ihre Komponenten), die technische, funktionale und kommerzielle Dokumentation, die Benutzeroberflächen, die ergonomischen Schemata, die visuelle Identität und das Corporate Design, die von der Nereva SA aufgebauten strukturellen und operativen Datenbanken, die abgeleiteten Daten im Sinne von Artikel 10 der AGB, die KI-Modelle im Sinne der KI- und Datenrichtlinie sowie jedes technische, methodische, organisatorische oder kommerzielle Know-how, das die Nereva SA im Rahmen der Konzeption und des Betriebs der Dienste angesammelt hat.
Artikel 5 — Marken von Nereva
Die Wortmarke „NEREVA“, die Bildmarke und jede zugehörige Wort-Bild-Variante sind ausschliessliches Eigentum der Nereva SA.
Jede Vervielfältigung, Darstellung, Änderung, Übersetzung, Entstellung, Verwertung oder kommerzielle Nutzung der Marken ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Nereva SA ist strikt untersagt und begründet die zivil- und gegebenenfalls strafrechtliche Haftung ihres Urhebers.
Jede Anfrage zur Genehmigung der Nutzung der Marken kann gerichtet werden an ip@nereva.com.
Artikel 6 — Patente und Patentanmeldungen
Die Nereva SA hat Patentanmeldungen zu ihren technischen Innovationen eingereicht und wird dies weiterhin tun. Die Liste der gültigen Patente, Patentanmeldungen und gleichwertigen Titel kann bei den zuständigen nationalen und internationalen Ämtern eingesehen und dem Kunden auf Anfrage mitgeteilt werden an ip@nereva.com.
Jede Verwertung, Vervielfältigung, Umsetzung oder Umgehung eines Patents der Nereva SA ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung begründet die zivil- und gegebenenfalls strafrechtliche Haftung ihres Urhebers.
Artikel 7 — Know-how und Geschäftsgeheimnis
Die technischen Architekturen, Algorithmen, proprietären Methoden, internen Leistungskennzahlen, Optimierungsprozesse, Konfigurationen der Analytikmodelle und alle nicht öffentlichen strategischen oder technischen Informationen der Nereva SA sind als Know-how und Geschäftsgeheimnis geschützt, im Sinne des Schweizerischen Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und der anwendbaren internationalen Übereinkommen.
Jede unbefugte Mitteilung, Offenlegung, Verwertung oder Vervielfältigung dieser Elemente begründet die zivil- und gegebenenfalls strafrechtliche Haftung ihres Urhebers.
Artikel 8 — Abgeleitete Daten und KI-Modelle
Gemäss Artikel 10 der AGB und der KI- und Datenrichtlinie stellen die abgeleiteten Daten und die KI-Modelle ausschliessliche, originäre Vermögenswerte des geistigen und gewerblichen Eigentums der Nereva SA dar.
Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf jeden Anspruch, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf die abgeleiteten Daten und die Modelle, auch nach Beendigung des Hauptvertrags. Diese Zuordnung des geistigen Eigentums ist ein wesentliches und entscheidendes Element der Zustimmung von Nereva zur Erbringung der Dienste.
Artikel 9 — Nutzungslizenz für die geschützten Elemente
Vorbehaltlich der Zahlung der geschuldeten Beträge und der Einhaltung der AGB räumt die Nereva SA dem Kunden für die Dauer des Hauptvertrags ein persönliches, namentliches, nicht ausschliessliches, nicht abtretbares und nicht übertragbares Recht ein, auf die Dienste zuzugreifen und sie im Rahmen seiner gewerblichen Nutzung zu verwenden.
Dieses Recht umfasst ausschliesslich die Befugnis, die Dienste so zu nutzen, wie sie bereitgestellt werden, gemäss ihrem vertraglichen Zweck. Es umfasst kein Recht zur Änderung, Vervielfältigung, Anpassung, Übersetzung, Verbreitung oder Bereitstellung der Software oder der anderen geschützten Elemente an Dritte.
Artikel 10 — Strikt untersagte Nutzungen
Ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Nereva SA sind strikt untersagt: (i) die Vervielfältigung, Darstellung, Änderung, Anpassung, Übersetzung oder Entstellung der gesamten Software oder von Teilen davon; (ii) das Reverse Engineering, die Dekompilierung, die Disassemblierung der Software, ausser in den strikten Grenzen, die das zwingende Schweizer Recht erlaubt; (iii) die Extraktion, das Kopieren, die Weiterverwendung, das automatisierte Herunterladen oder die Bereitstellung der gesamten oder eines wesentlichen Teils der Datenbanken der Nereva SA; (iv) das Entfernen, Ändern oder Verbergen der Copyright-Vermerke, Eigentumshinweise oder rechtlichen Hinweise auf den geschützten Elementen; (v) die kommerzielle Nutzung der Marken, in Domainnamen, in bezahlten Keywords, in der Kommunikation oder auf jedem Kommunikationsmittel, zu Referenzierungs- oder Vergleichszwecken; (vi) die Nachahmung, Duplizierung oder Vervielfältigung der von der Nereva SA geschützten Funktionen, Ergonomie, Oberflächen, Analytikmodelle oder Innovationen zum Zweck der Entwicklung eines konkurrierenden Produkts oder Dienstes; (vii) die unbefugte Mitteilung, Offenlegung oder Vervielfältigung des Know-how und des Geschäftsgeheimnisses der Nereva SA.
Artikel 11 — Copyright-Vermerke und Hinweise
Die geschützten Elemente können Copyright-Vermerke, Hinweise zum geistigen Eigentum, Wort- oder Bildmarken und Inhaberschaftsangaben enthalten.
Diese Vermerke dürfen unter keinen Umständen entfernt, geändert, verborgen oder umgangen werden. Jede genehmigte Vervielfältigung eines geschützten Elements muss die zugehörigen Vermerke und Hinweise vollständig beibehalten.
Artikel 12 — Inhalte des Kunden
Die vom Kunden über die Dienste erfassten, übermittelten oder hochgeladenen Inhalte bleiben Eigentum des Kunden oder der betroffenen Dritten.
Der Kunde gewährleistet, dass er über die erforderlichen Rechte, Genehmigungen und Rechtsgrundlagen verfügt, um diese Inhalte über die Dienste zu erfassen, zu übermitteln und bearbeiten zu lassen, dass sie keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere Rechte des geistigen Eigentums, das Recht am eigenen Bild und das Recht auf Achtung des Privatlebens, und dass sie den anwendbaren Gesetzen und Vorschriften entsprechen.
Ausschliesslich für die Zwecke der Erbringung der Dienste räumt der Kunde der Nereva SA eine nicht ausschliessliche, weltweite, unentgeltliche und ab Beendigung widerrufliche Lizenz ein, die Inhalte des Kunden für die in Artikel 10.4 der AGB vorgesehenen Zwecke zu nutzen.
Artikel 13 — In die Plattform integrierte Inhalte Dritter
Die Dienste können Inhalte, Softwarekomponenten, Datensätze oder Schnittstellen enthalten oder nutzen, die von Dritten bereitgestellt werden, insbesondere Open-Source-Komponenten, APIs Dritter (insbesondere HERE für Kartografie und Lkw-Bordnavigation), Hosting-Dienste, Schriftarten und technische Bibliotheken.
Die Nutzung dieser Inhalte Dritter unterliegt den jeweils eigenen Lizenzen und Nutzungsbedingungen. Die Nereva SA gewährleistet, dass sie über die für deren Integration und Nutzung im Rahmen der Dienste erforderlichen Genehmigungen verfügt. Keine Bestimmung dieses Dokuments darf so ausgelegt werden, dass sie dem Kunden ein weitergehendes oder anderes Recht einräumt als jene, die sich aus den auf die Inhalte Dritter anwendbaren Lizenzen ergeben.
Die Liste der wesentlichen in die Plattform integrierten Inhalte Dritter kann dem Kunden auf Anfrage mitgeteilt werden an ip@nereva.com.
Artikel 14 — Rechte des Kunden an seinen eigenen Daten
Unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 10 der AGB und der KI- und Datenrichtlinie behält der Kunde das Eigentum und die Kontrolle über die Daten, die er in die Plattform erfasst, übermittelt oder hochlädt.
Der Kunde kann unter den in den AGB und im DPA vorgesehenen Bedingungen und Grenzen auf seine Daten zugreifen, sie ändern, exportieren oder löschen.
Die abgeleiteten Daten und die von der Nereva SA aus den Daten des Kunden erzeugten Modelle stellen hingegen ausschliessliche Vermögenswerte der Nereva SA dar, unter den Bedingungen von Artikel 8 dieses Dokuments und Artikel 10 der AGB.
Artikel 15 — Meldung einer Verletzung durch Dritte
Jede natürliche oder juristische Person, die der Auffassung ist, dass ein auf der Plattform veröffentlichter Inhalt oder eine Nutzung der Dienste ihre Rechte des geistigen Eigentums verletzt, kann eine schriftliche Meldung an die Nereva SA richten, an die Adresse ip@nereva.com.
Die Meldung muss die Identität des Antragstellers und seine Kontaktdaten, die genaue Identifikation des beanstandeten Inhalts oder der bestrittenen Nutzung, die Elemente, die die Inhaberschaft der geltend gemachten Rechte belegen, die rechtliche Qualifikation der behaupteten Verletzung und alle nützlichen Belege enthalten.
Jede missbräuchliche, unbegründete oder offensichtlich haltlose Meldung begründet die Haftung ihres Urhebers.
Artikel 16 — Melde- und Entfernungsverfahren (Notice and Takedown)
Nach Erhalt einer vollständigen und offensichtlich begründeten Meldung kann die Nereva SA nach eigenem Ermessen und unbeschadet ihrer Rechte jede verhältnismässige Massnahme ergreifen, insbesondere die vorläufige Sperrung des beanstandeten Inhalts, die Quarantäne, die endgültige Entfernung oder die Weiterleitung der Meldung an die betroffenen Nutzer.
Die Nereva SA informiert den betroffenen Kunden über die getroffene Massnahme und gibt ihm die Möglichkeit, innerhalb einer angemessenen Frist Stellung zu nehmen, ausser bei erwiesener Dringlichkeit, gesetzlichem Verbot oder Anordnung einer zuständigen Behörde.
Die Durchführung des Melde- und Entfernungsverfahrens stellt weder eine Anerkennung der Begründetheit der Meldung durch die Nereva SA noch einen Verzicht auf ihre Rechte noch eine Qualifikation hinsichtlich einer allfälligen Haftung dar.
Artikel 17 — Technische Schutzmassnahmen
Die Nereva SA setzt technische Massnahmen zum Schutz der geschützten Elemente um, insbesondere Zugriffskontrolle, Authentifizierung, Verschlüsselung, Protokollierung sensibler Zugriffe und Beschränkung automatisierter Extraktionen.
Jeder Versuch, diese technischen Schutzmassnahmen zu umgehen, ist strikt untersagt und begründet die zivil- und gegebenenfalls strafrechtliche Haftung seines Urhebers.
Artikel 18 — Sanktionen bei Verletzungen
Jede Verletzung der geschützten Elemente setzt ihren Urheber (i) der sofortigen Einstellung der Verletzung und der Entfernung der beanstandeten Inhalte aus; (ii) der sofortigen Kündigung des Hauptvertrags aus Verschulden des Kunden gemäss Artikel 28 der AGB; (iii) der Einleitung jeder zivil- oder strafrechtlichen Klage durch die Nereva SA, insbesondere wegen Nachahmung, unlauteren Wettbewerbs, Parasitismus oder Verletzung des Geschäftsgeheimnisses; (iv) der Zahlung von Schadenersatz zur Wiedergutmachung des gesamten von der Nereva SA erlittenen Schadens, in Anwendung von Artikel 25 bis der AGB.
Artikel 19 — Entschädigung bei Verletzung durch Dritte
Unter den in Artikel 25 der AGB vorgesehenen Bedingungen und Grenzen stellt die Nereva SA den Kunden von jeder Klage Dritter frei, die auf eine Verletzung der Rechte des geistigen Eigentums dieser Dritten durch die Nutzung der Dienste gemäss den AGB und diesem Dokument gestützt ist.
Diese Gewährleistung unterliegt den in den Absätzen 25.2 bis 25.4 der AGB vorgesehenen Bedingungen, insbesondere der raschen Benachrichtigung, der Mitwirkung an der Verteidigung und dem Fehlen eines Vergleichs ohne vorherige Zustimmung der Nereva SA.
Artikel 20 — Entschädigung durch den Kunden
Der Kunde entschädigt die Nereva SA gemäss Artikel 25 bis der AGB für jede Inanspruchnahme der Nereva SA, die direkt oder indirekt aus einer vom Kunden oder seinen Nutzern bei der Nutzung der Dienste begangenen Verletzung der Rechte des geistigen Eigentums eines Dritten oder aus einer Erfassung von Inhalten unter Verstoss gegen die in Artikel 12 dieses Dokuments vorgesehenen Gewährleistungen resultiert.
Die in diesem Artikel vorgesehene Entschädigungspflicht unterliegt keiner Obergrenze und gilt nach Beendigung des Hauptvertrags für die gesamte Dauer fort, die für ihre Wirksamkeit erforderlich ist.
Artikel 21 — Fortgeltung
Die Bestimmungen dieses Dokuments, die ihrer Natur nach fortgelten sollen, überdauern die Beendigung des Hauptvertrags, insbesondere die Verpflichtungen betreffend das geistige Eigentum der Nereva SA, die Inhaberschaft der abgeleiteten Daten und der Modelle, die Marken, die Patente, das Know-how und das Geschäftsgeheimnis sowie die Entschädigungspflichten.
Artikel 22 — Abtretung und Kontrollwechsel
Gemäss Artikel 19 bis der AGB kann die Nereva SA alle ihre Rechte und Pflichten im Rahmen einer Fusion, Übernahme, Umstrukturierung, Teileinbringung von Vermögenswerten oder eines gleichwertigen Vorgangs abtreten oder übertragen. Die Abtretung oder der Kontrollwechsel hat keine Auswirkung auf die in diesem Dokument vorgesehene Zuordnung des geistigen Eigentums.
Die geschützten Elemente, die abgeleiteten Daten und die Modelle bleiben Eigentum der Nereva SA oder ihres Rechtsnachfolgers.
Artikel 23 — Änderung dieses Dokuments
Die Nereva SA behält sich das Recht vor, dieses Dokument zu ändern, um technischen, rechtlichen oder kommerziellen Entwicklungen Rechnung zu tragen.
Jede wesentliche Änderung wird dem Kunden mit angemessener Frist mitgeteilt, die nicht kürzer als sechzig (60) Tage sein darf, gemäss Artikel 37 der AGB.
Artikel 24 — Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Dieses Dokument sowie das Vertragsverhältnis, das es regelt, unterstehen ausschliesslich Schweizer Recht, unter Ausschluss jeglicher Kollisionsnormen und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG, Wien, 1980).
Jede Streitigkeit betreffend das Zustandekommen, die Gültigkeit, die Auslegung, die Erfüllung oder die Beendigung dieses Dokuments unterliegt der ausschliesslichen Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte des Kantons Waadt, Sitz der Nereva SA, unter Vorbehalt der zwingenden Weiterziehung an das Schweizerische Bundesgericht.
Artikel 25 — Referenzsprache
Allein die französische Fassung dieses Dokuments ist rechtlich massgebend. Jede Übersetzung dient nur der Information und kann die Nereva SA nicht binden.
Artikel 26 — Kontakt
Nereva SA, Rue de Rive 22D, CH-1260 Nyon, Schweiz.
Geistiges Eigentum : ip@nereva.com.
Rechtliche Fragen : legal@nereva.com.
